Das wurde auch allerhöchste Zeit, dass man diesen
"Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil."Ausführlicher Bericht bel kLAWtext
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Gewebeauskunft-Zentrale hat gerade durch Rechtsanwalt Kay Hofheinz einen Mahnbescheid beantragen lassen: http://klawtext.blogspot.de/2012/08/auch-das-noch-kay-hofheinz-beantragt.html
AntwortenLöschenOb das nach einem Widerspruch dann wirklich ins gerichtliche Verfahren übergehen wird? Es bleibt spannend!