Mittwoch, 31. August 2011

Polizei: Osnabrücker Skandalanwalt Olaf Tank hat einen Nachfolger

Irgendwann musste das ja mal kommen!
Kaum hat sich Rechtsanwalt Olaf Tank aus dem Abzocker-Geschäft im Internet verabschiedet, da meldet die Polizei Osnabrück schon einen Nachfolger: Die Firma „Aninos –Anwaltsinkasso Osnabrück“ hat in der vergangenen Woche Forderungsschreiben in Höhe von 141 Euro an Internetnutzer verschickt.

Es ist die alte Leier: Herr oder Frau XYZ soll ein Internetportal genutzt und trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt haben. Dabei bietet die Seite Programme zum Runterladen an, die ohnehin kostenlos sind.

Vollständiger Bericht bei Neue OZ

Übrigens: Die genannte "Firma Tropmi Payment GmbH Wiesbaden" ist eine weitere Klitsche von Antassia-"Strohmann-Geschäftsführer" von Schmidtleins Gnaden, Alexander Varin.
Er ist in dieser Funktion ja bereits bekanntermaßen bei der Antassia GmbH Mainz sowie der Content Services Ltd. Mannheim als "Briefkastenleerer" tätig.

Dienstag, 30. August 2011

Telekom verabschiedet sich vom 0900-Geschäft

Schluss mit 0900 bei der Telekom:
Bei der Telekom gibt es keine 0900-Nummern mehr. Das Unternehmen hat den Vertrieb der entsprechenden Produkte eingestellt und kündigt selbst bestehenden Kunden. Betroffen davon sind jene Kunden, die eine 0900-Nummer geschaltet haben und die Telekom mit der Realisierung beauftragt haben. Endkunden, die 0900-Nummern anrufen, können dieses weiterhin tun.

Bereits Mitte Juli hat die Telekom das Neukundengeschäft für 0900-Nummern eingestellt. Seitdem sind keine Hinweise zu den Produkten auf der Webseite zu finden. Zudem kündigt die Telekom ihren Kunden seit einigen Tagen die bereits geschalteten Rufnummern. Zu den Gründen für diese offenbar plötzliche Beendigung des Geschäftsfeldes gibt es unterschiedliche Ansichten.

Grund für den Rückgang sind ein negatives Image durch Missbrauch einzelner Marktteilnehmer

Quelle: Teltarif

Samstag, 27. August 2011

Schutz vor Kostenfallen im Internet? Kein Ruhmesblatt!

Wie unsinnig die Neuregelung über die sog. "Buttonlösung" ist, wird sich in den kommenden Monaten ja herausstellen.

Da nicht jeder das Rad neu erfinden und selbst kommentieren muss, verweisen wir auf den Kommentar in der Augsburger Allgemeinen:

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. In Wirklichkeit zeigt der Gesetzentwurf dazu nur, wie realitätsfremd unsere Politiker agieren.


Ein weiteres Argument spricht gegen die Button-Lösung: Technische Funktionen sind stets technisch manipulierbar. So wie es in den Jahren 2002 oder 2003 möglich war, 0190-Dialer zur automatischen und vom Nutzer unbemerkten Einwahl zu bringen, so lässt sich mit einfachen Möglichkeiten auch ein Knopfdruck auf einer Webseite manipulieren. Der Dumme wäre der betrogene Verbraucher, der damit erst recht in Erklärungsnot gerät.


Hier der gesamte Kommentar in der Augsburger Allgemeinen!

Jetzt werden die dubaianischen und tortolesischen Briefkästen wieder wie Pilze dem Boden entspringen - das Inkasso werden unseriöse Butzen unter Duldung des Gesetzgebers übernehmen.

Denn Inkassobüros haben bei uns ja gesetzlich garantierte und geschützte Narrenfreiheit!

Abschließend noch ein Zitat aus der Augsburger Allgemeinen:
Politik und Justiz sahen - und sehen - diesem Treiben bis heute tatenlos zu. Und die Gerichte, die für die Zulassung von Inkassobüros zuständig sind, bekleckern sich auch nicht mit Ruhm wenn es darum geht, die schwarzen Schafe der Branche zu stoppen.

Eine Button-Lösung, wie sie nun von Verbraucherministerin Ilse Aigner als großer Durchbruch gefeiert wird, löst die eigentlichen Probleme also nicht. Sie kommt zu spät, hilft Verbrauchern wenig und erschwert den Falschen das Geschäft.


So ist es, und nicht anders!

Dienstag, 23. August 2011

LG Düsseldorf: Nennung von Firmennamen in Title-Tags für Meinungsforum zulässig

Antispam berichtet heute:

In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma "Neue Branchenbuch AG" hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.

Die Firma "Neue Branchenbuch AG" geht bundesweit juristisch gegen Betreiber von Webseiten vor, die über ihre Werbe- und Geschäftspraktiken berichten.

Die Argumentation der Firma bzw. ihrer Anwälte baut dabei regelmäßig auf einer angeblichen Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts auf, wenn Webseitenbetreiber in den html-Seitentiteln (sogenannte "title-tags") den Firmennamen "Neues Branchenbuch" aufführen. Den Betreibern dieser Internetseiten wird mit rechtlichen Schritten, z.B. einstweiligen Verfügungen, gedroht und es werden in den Abmahnschreiben auch Gerichtsverfahren zitiert, die man bereits gewonnen habe.


Vollständiger Bericht bei Antispam

Samstag, 13. August 2011

Zweifelhaftes Urteil zugunsten der Webtains GmbH

Antiabzockenet.blogspot.com berichtet heute:
Was sich in den letzen Wochen beim Frankfurter Kreisel abspielt, darf man wohl als gut geplante Verdummungskampagne bezeichnen. Um die Abzock-Opfer von Michael Burats Firmengeflecht zu verunsichern wurden eine Reihe von Urteilen der Firmen Webtains GmbH, IContent GmbH, Content4U GmbH, Premium Content GmbH sowie der Deutschen Internet Inkasso GmbH veröffentlicht. Damit will man Zahlungsverweigerern suggerieren, es sei sinnlos sich gegen die Forderungen der Firmen zu wehren.
Zusätzlich wurde noch viel Werbung gemacht für die vermeintlich so positiv ergangenen Urteile. Sei es auf den verschiedenen Presseportalen, auf der eigens dafür eingerichteten Webseite Zivilurteile.de oder dem aktuellen Blog von Michael Burat.

Empfänger von Forderungen der zuvor genannten Firmen können aber ruhig und gelassen bleiben und brauchen nicht in Panik geraten. Es gibt mehrere Gründe diese Urteile nicht so ernst zu nehmen wie sie auf den ersten Blick scheinen. Zunächst einmal betreffen die Entscheidungen der Amtsgerichte nur die am Prozess beteiligten Parteien und haben keinerlei Auswirkungen auf andere Personen.

Gesamter Bericht bei Antiabzockenet.blogspot.com

Freitag, 12. August 2011

FOCUS- und CONDOR-Inkasso-Geplagte - aufgepasst

In Vollziehung des Arrestes wurden durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal folgende Forderungen der Gesellschaft gepfändet:

1. Forderungen gegen Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus den Konten Nr. 24418206, 2354206, in Höhe von 43.282,91 EUR.
2. Forderungen gegen Kreissparkasse Rhein-Pfalz, Berliner Platz 2, 67059 Ludwigshafen, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus den Konten Nr. 4010773, 242784, 242693 in Höhe von 600.000,00 EUR
"Wie uns ein Blick in den eBundesanzeiger verrät, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Grundstein für eine "staatliche Geld-zurück-Garantie" bei Focus- und Condor Inkasso gelegt - nur nennt es die Staatsanwaltschaft anders: "Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe".
Gesamter Bericht bei Abzocknews.blogspot.com