Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien."Gesamter Bericht
Dienstag, 18. Oktober 2011
Urteil: Kein Konto für den Stacheldrahtkönig aus Rodgau
Das wird ihn wohl wenig erfreuen, nachdem er "zu dieser Thematik eine Abmahnflut gegen Verbraucherzentralen und Netzindianer lostreten lassen" will:
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Richtig so! Abzockern kein Konto!
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