"Es klingt nach einem vorgezogenen Aprilscherz, scheint aber wahr zu sein: Hartz-IV-Empfänger dürfen momentan kein Lotto spielen. Das Landgericht Köln hat es “Westlotto” untersagt, Spielscheine oder Rubbellose an Empfänger von Sozialleistungen abzugeben. Ein Gerichtssprecher soll die einstweilige Verfügung gegenüber der Westdeutschen Zeitung bestätigt haben."
Vollständiger Bericht bei law blog
Und wie will man Hartz IV-Empfänger erkennen? Tragen die eine Armbinde mit einem Hartz IV-Zeichen?
AntwortenLöschenMan muss verstehen:
AntwortenLöschenDas Urteil kommt vom Landgericht Köln (vielleicht sogar von der dortigen 28. Zivilkammer). Von dort kommen des Öfteren recht seltsame Urteilssprüche, die dann vom OLG Köln wieder kassiert werden müssen.
Die Kölner sind auf dem besten Weg, dem Buske aus Hamburg den Rang abzulaufen.