"Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services (Aktenzeichen: 9 W 517/10) Das darf doch nicht wahr sein. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH ... Die Webseite ist wohl dann verändert worden, indem hinter dem Wort "Anmeldung" ein Sternchen eingefügt worden ist. Die Preisinformation, die umrandet in einem Kasten angezeigt wurde, trug nun nicht mehr die Überschrift "Informationen", sondern "Vertragsinformationen"."
Ich hoffe, dass bei einer staftrechtlichen Bewertung beachtet wird, dass bis vor kurzem auf den Anmeldeseiten der diversen Abofallen das Sternchen fehlte.
"Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services (Aktenzeichen: 9 W 517/10)
AntwortenLöschenDas darf doch nicht wahr sein.
Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH
...
Die Webseite ist wohl dann verändert worden, indem hinter dem Wort "Anmeldung" ein Sternchen eingefügt worden ist. Die Preisinformation, die umrandet in einem Kasten angezeigt wurde, trug nun nicht mehr die Überschrift "Informationen", sondern "Vertragsinformationen"."
Quelle:
http://klawtext.blogspot.com/2011/04/oberlandesgericht-thuringen-entscheidet.html
Via:
http://www.abzocknews.de/2011/04/30/oberlandesgericht-thuringen-entscheidet-zugunsten-eines-kostenpflichtigen-routenplaner-services/#more-64933
Ich hoffe, dass bei einer staftrechtlichen Bewertung beachtet wird, dass bis vor kurzem auf den Anmeldeseiten der diversen Abofallen das Sternchen fehlte.